AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN– SCHÜRZENMACHER
I. GELTUNGSBEREICH
1. Wolfgang Michal (im Folgenden „SCHÜRZENMACHER“) erbringt als EPU Leistungen des Handelsgewerbes mit Ausnahme des reglementierten Handelsgewerbes und Handelsagent im Sinne des Handels mit Waren aller Art im Rahmen dieses Gewerbes. Sitz von SCHÜRZENMACHER ist Kaiser Ebersdorferstraße 185, 1110 Wien.
2. SCHÜRZENMACHER erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind demnach Bestandteil jedes von SCHÜRZENMACHER geschlossenen Vertrages soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bestätigung seitens SCHÜRZENMACHER. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftform.
4. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von SCHÜRZENMACHER ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
5. Der Vertragspartner bestätigt, die Leistungen von SCHÜRZENMACHER als Unternehmer in Anspruch zu nehmen und kein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu sein.
II. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, gilt der folgende Abschnitt II für Standardverkäufe sowie Verkäufe im Online-Shop unter www.schuerzenmacher.at gleichermaßen.
A1. Vertragsabschluss Standard
1. Angebote von SCHÜRZENMACHER sind zur Gänze freibleibend und unverbindlich.
2. Seitens des Vertragspartners erfolgt die Annahme eines Angebots von SCHÜRZENMACHER durch schriftliche oder mündliche Bestellungserklärung, dies längstens binnen 2 Wochen nach Legung des Angebots. An diese Bestellungserklärung ist der Vertragspartner 30 Tage gebunden.
3. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt erst durch die Annahme der Bestellungserklärung durch SCHÜRZENMACHER mittels mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Bestätigung, etwa per E-Mail, längstens binnen 30 Tagen nach der Bestellungserklärung durch den Vertragspartner oder durch die tatsächliche Ausführung der Bestellung durch SCHÜRZENMACHER in diesem Zeitraum zustande.
A2. Vertragsabschluss Online Shop
1. Online-Angebote von SCHÜRZENMACHER sind zur Gänze freibleibend und unverbindlich.
2. Seitens des Vertragspartners erfolgt die Annahme eines oder mehrerer Angebote von SCHÜRZENMACHER durch Kontaktaufnahme per E-Mail bzw. telefonisch. Dadurch gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Kauf der im E-Mail bezeichneten bzw. telefonisch genannten Waren und damit eine Bestellungserklärung ab.
3. Nach Abgabe der Bestellungserklärung wird die Warenverfügbarkeit von SCHÜRZENMACHER geprüft. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder die Bestellung aus sonstigen Gründen nicht möglich, teilt SCHÜRZENMACHER dies gesondert mit.
4. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt erst durch die Annahme der Bestellungserklärung durch SCHÜRZENMACHER mittels mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Bestätigung, etwa per E-Mail, längstens binnen 30 Tagen nach der Bestellungserklärung durch den Vertragspartner zustande.
5. SCHÜRZENMACHER übermittelt dem Vertragspartner diesfalls eine Rechnung. Nach Einlagen des Rechnungsbetrages erfolgt die Auslieferung der Ware.
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B. Vertragsinhalt
1. Umfang und Inhalt des Vertrages werden durch die Annahmebestätigung von der SCHÜRZENMACHER bestimmt. Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SCHÜRZENMACHER. Sofern nicht explizit anders geregelt gilt als Erfüllungsort für Verkaufsgeschäfte jeglicher Art der Sitz von SCHÜRZENMACHER entsprechend beschreiben unter Punkt I.1.
2. Von SCHÜRZENMACHER erteilte Annahmebestätigungen sind vom Vertragspartner zu überprüfen und gelten als verbindlich freigegeben, sofern der Vertragspartner diesen nicht binnen längstens einem Arbeitstag widerspricht.
3. SCHÜRZENMACHER ist berechtigt, die Bestellung nur teilweise anzunehmen. Sofern der Vertragspartner dieser Annahmebestätigung nicht binnen längstens drei Arbeitstagen widerspricht, gilt die teilweise Annahme der Bestellung als freigegeben.
4. Die Verbindlichkeit von Fristen und Terminen gelten generell als unverbindliche Richtangaben, sofern SCHÜRZENMACHER deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich und schriftlich zusagt. Eine mehr als geringfügige Abweichung (hinzutretend bzw. abzüglich 7 Tage) davon, werden in der Annahmebestätigung angeführt und gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht binnen längsten drei Arbeitstagen widerspricht.
C. Sonderproduktionen und geringfügige Änderungen
1. Bei Bestellung von Sonderproduktion ab 500 Stück sind bis zu 10% Mehr – oder Minderlieferung gestattet und vom Vertragspartner ausdrücklich genehmigt. Eine Überlieferung von bis zu 10% wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
2. Der Vertragspartner genehmigt geringfügige, die Qualität und Beschaffenheit nicht beeinträchtigende, Produktänderungen. Geringfügige Abweichungen gegenüber Abbildungen, Mustern, Farbe, etc. Unregelmäßigkeiten der Materialien wie Größe, Farbton, Oberfläche, etc. sind erlaubt und können nicht beanstandet werden.
3. Geringfügige Änderungen in der Produktionsausführung durch Vertragspartner von SCHÜRZENMACHER im Vergleich zu vormaligen und bereits abgewickelten Bestellungen sind jederzeit möglich und werden vom Besteller genehmigt. Mehr als geringfügige Änderungen werden dem Vertragspartner angezeigt und gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht binnen längsten drei Arbeitstagen widerspricht.
D. Preisgestaltung
1. Preisangaben in Angeboten bzw. Annahmebestätigungen (in der Folge „Preisangaben“) enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie umfassen weiters nur die tatsächlichen Kosten der Bestellung. Darüberhinausgehende Entsorgungs- oder Transport- und Versandkosten sind vom Vertragspartner zu tragen und werden diesem vom jeweiligen Dienstleister bzw. im Fall der vorläufigen Finanzierung durch SCHÜRZENMACHER separat von diesem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
2. Ist die Ausführung der Bestellung für einen späteren Zeitpunkt als 30 Tage ab Vertragsabschluss vorgesehen, so ist SCHÜRZENMACHER berechtigt, den Preis an die Veränderung der Materialpreise, Löhne, Frachten und sonstiger Kostenfaktoren anzupassen, sofern dieser den ursprünglich vereinbarten Preis nicht wesentlich übersteigt.
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E. Zahlungsmodalitäten
1. Die von SCHÜRZENMACHER gelegten Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt bzw. innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen sind für SCHÜRZENMACHER spesenfrei und ohne Abzüge zu leisten. Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnung oder durch Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner, ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und schriftlichen Zustimmung seitens SCHÜRZENMACHER zulässig. Ratenzahlungsvereinbarungen sind nicht möglich und werden seitens SCHÜRZENMACHER ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Bei einer Nettobestellsumme ab EUR 1.000 wird eine Anzahlung von 50% der Preisangaben bei Auftragserteilung in Rechnung und fällig gestellt. Bei einer Neukundenbestellung wird Vorauskasse vereinbart. Die Vertragserfüllung seitens SCHÜRZENMACHER beginnt erst mit Einlangen der geforderten Anzahlung. Ein gegenüber der angegebenen Leistungszeit entstandener Verzug seitens SCHÜRZENMACHER, der aus einer verspäteten Leistung der Anzahlung durch den Vertragspartner resultiert, wird dem Vertragspartner angelastet und berechtigt weder zur Anpassung noch zum Rücktritt des Vertrages durch den Vertragspartner. Der Restbetrag wird bei Rechnungserhalt in Rechnung gestellt. Für diesen Restbetrag gelten die Bestimmungen des obigen Punktes E.1. gleichermaßen.
3. Bei verspäteter Zahlung werden dem Vertragspartner die hiermit vertraglich vereinbarten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a verrechnet.
4. Die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Kosten sind verschuldensunabhängig als Entschädigung an SCHÜRZENMACHER zu bezahlen. Darüber hinaus trägt der Vertragspartner die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros, soweit diese nicht die Höchstsätze für Inkassobüros laut Verordnung des BMWA überschreiten.
F. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und SCHÜRZENMACHER im Eigentum von SCHÜRZENMACHER. Dies gilt auch im Fall einer Kontokorrent – Vereinbarung bei einem zugunsten von SCHÜRZENMACHER ausgehafteten Kontokorrent – Saldo, auch wenn er noch nicht fällig ist.
2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Eigentum von SCHÜRZENMACHER in vollem Umfang zu wahren und jeden Standortwechsel oder Eingriffe eines Dritten unverzüglich SCHÜRZENMACHER schriftlich mitzuteilen. Im Falle von gerichtlichen Pfändungen ist auch die gerichtliche Aktenzahl zu nennen.
3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt durch entsprechende Kennzeichnung ersichtlich zu machen.
G. Gewährleistung
1. SCHÜRZENMACHER leistet dafür Gewähr, dass der Vertrag vereinbarungsgemäß erfüllt wird. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Vertragspartner.
2. Der Vertragspartner hat die Leistungen von SCHÜRZENMACHER unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen der §§ 377 und 378 UGB; wonach die Geltendmachung von Gewährleistungen – und/oder Schadenersatzansprüchen eine rechtzeitige und schriftliche Mängelrüge voraussetzt.
3. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Vertragspartner vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch SCHÜRZENMACHER zu. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei SCHÜRZENMACHER alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht werden müssen.
4. Erfolgt die Verbesserung oder der Austausch durch SCHÜRZENMACHER nicht innerhalb angemessener Frist, kann schriftlich Preisminderung begehrt werden. Die diesfalls mögliche Begehrung einer vertraglichen Wandlung ist nur bei wesentlichen und nicht behebbaren Mängeln möglich.
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5. SCHÜRZENMACHER ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für SCHÜRZENMACHER mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Vermutungsregelung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
6. Die Übernahme von gekauften Produkten kann vom Vertragspartner nur verweigert werden, wenn diese wesentliche Mängel aufweisen.
7. Einseitig vorgenommene Rücksendungen bestellter Produkte ohne Einhaltung des unter Punkt G. beschriebenen Prozederes werden von SCHÜRZENMACHER nicht angenommen.
8. SCHÜRZENMACHER übernimmt keine Haftung für beigestellte Produkte und die Haltbarkeit von Stick oder Druck sofern es sich um Verkäufe auf fremde Rechnung im Rahmen der Tätigkeit als Handelsagent handelt.
H. Schadenersatz
1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von SCHÜRZENMACHER oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Vertragspartners ausgeschlossen; dies gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
2. Der Schadenersatz ist mit der Höhe der jeweiligen Preisangabe des konkreten Vertrages beschränkt. Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, jedenfalls aber nach drei Jahren ab Vertragserfüllung durch SCHÜRZENMACHER.
3. Die Beweislast für ein qualifiziertes Verschulden von SCHÜRZENMACHER bzw. dessen Erfüllungsgehilfen obliegt dem Vertragspartner.
I. Rücktritt vom Vertrag
1. SCHÜRZENMACHER ist bei wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere dann, wenn
a) die Vertragserfüllung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; oder
b) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren von SCHÜRZENMACHER weder Vorauszahlungen noch vor Leistung von SCHÜRZENMACHER eine taugliche Sicherheit leistet; oder
c) der Vertragspartner in qualifizierten Verzug mit in Rechnung gestellten Zahlungen ist.
2. Der Vertragspartner hat SCHÜRZENMACHER im Fall des berechtigten Vertragsrücktrittes Ersatz für eingetretene Schäden zu leisten, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm an den Umständen, die zum Vertragsrücktritt führten, kein Verschulden trifft.
3. Ausdrücklich darauf hingewiesen wird auf den Umstand, dass es sich bei Käufen über den Online-Shop um beiderseitige unternehmensbezogene Geschäfte handelt und somit kein verbraucherschutzrechtliches Widerspruchsrecht zur Anwendung kommt.
III. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen SCHÜRZENMACHER und dem Vertragspartner sowie auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung von UN Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Zur Entscheidung aller aus der Vertragsbeziehung zwischen SCHÜRZENMACHER und dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von SCHÜRZENMACHER sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. SCHÜRZENMACHER hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
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IV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
V. DATENSCHUTZ
A. Zwecke der Datenverarbeitung
1. Im Rahmen der Unternehmenstätigkeit von SCHÜRZENMACHER, werden personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, soweit hierfür erforderlich (Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO) verarbeitet. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO) oder mit Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs 1 lit a DSGVO)
2. Die Bereitstellung gewisser personenbezogener Daten sind im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von SCHÜRZENMACHER gegenüber seinen Vertragspartnern notwendig. Sollten die Betroffenen für die Erfüllung dieser Plichten notwenigen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, so kann eine ordnungsgemäße Geschäftsbeziehung nicht gewährleitet werden.
B. Personenbezogene Daten
Im Zuge des vorvertraglichen Stadiums, dem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung werden wir folgende Informationen erheben:
1. Name (Vor- und Nachname) des Unternehmers bzw. der handelnden Person für ein Unternehmen;
2. Position der handelnden Person im Unternehmen;
3. Firmenbezeichnung des Unternehmens;
4. Anschrift / Sitz;
5. E-Mail-Adresse;
6. Telefonnummer;
C. Dauer der Speicherung
Wir speichern die personenbezogenen Daten:
1. bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung, jedenfalls aber
2. solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen und
3. etwaige rechtliche Ansprüche noch nicht verjährt sind, für deren Geltendmachung oder deren Abwehr die personenbezogenen Daten benötigt werden.
D. Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt,
1. zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten SCHÜRZENMACHER über ihn gespeichert hat und Kopien dieser Daten zu erhalten sowie die Herkunft, Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung (unentgeltliches Auskunftsrecht);
2. die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen; zu beachten ist hierbei jedoch, dass es Gründe geben kann, die einer sofortigen Löschung
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entgegenstehen (z.B.: gesetzlich geregelte Aufbewahrungspflichten) (Recht auf Berichtigung und Löschung sowie das Recht auf Vergessen werden);
3. von SCHÜRZENMACHER zu verlangen, die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt wird (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung);
4. unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen (Widerspruchsrecht);
5. Datenübertragbarkeit zu verlangen (Recht auf Datenportabilität);
6. jederzeit seine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen. Für den Widerruf reicht eine formlose E-Mail an die unter Punkt E angeführte E-Mailadresse (Widerrufsrecht);
7. im Falle eines Verstoßes gegen geltende Datenschutzbestimmungen eine Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zur richten.
E. Unsere Kontaktdaten
Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wendet er sich bitte an:
SCHÜRZENMACHER
ein Unternehmen von THE CONNECTOR e.U. Wolfgang Michal Kaiser Ebersdorferstraße 185 AT-1110 Wien
Tel: +43 664 10 303 10 Email office@schuerzenmacher.at